© – Gunda von Dehn:  Störtebekerlied
Segler - G.v.Dehn 1964

G. v. Dehn 1964

Nikolao Störtebeker von Wismar

Bezeugt ist das Auftreten von „Nikolao Störtebeker“ im Verfestungsbuch (Gerichtsbuch) von Wismar anno 1380. Ob dieser Mann der „Störtebeker“ von Marienhafe ist, der vermutlich gar nicht Nikolaus hieß, sondern Johann, mag dahingestellt sein. Zumindest reklamiert Wismar „Klaus Störtebeker“ für sich als einen Sohn der Stadt, der angeblich auch dort geboren sein soll.

In jenem o.g. Verfestungsbuch von Wismar findet sich das Protokoll über eine Schlägerei, in welche ein „Nicolao Störtebeker“ verwickelt war. Danach zu urteilen, wird dieser Nicolao Störtebeker in Wismar ansässig gewesen sein, denn seine Kontrahenten wurden der Stadt verwiesen und waren demnach sogenannte „Nichtbürger“ oder „medewoner“, d. h. Einwohner ohne politische Rechte. Nach damaliger Rechtsprechung wurden fremde Störenfriede, Nichtbürger, bei Vergehen immer der Stadt bzw. des Landes verwiesen. Das lässt darauf schließen, dass Störtebeker vermutlich Wismarer ‚burgaere’, d. h. Bürger, gewesen ist, der alle politischen Rechte besaß. Nun erlangte man aber das volle Bürgerrecht bereits, indem man im allgemeinen ein Jahr und einen Tag in der Stadt lebte und sodann den Bürgereid leistete und sich verpflichtete, seine bürgerlichen Pflichten zu beachten. Man musste dort also nicht geboren sein, um Bürger zu werden! Galt eine Person irgendwo als „Bürger“, so schloss das nicht aus, dass diese Person durchaus gleichzeitig auch anderswo als Bürger anerkannt war. Eigenartig ist es m. E. jedoch, wenn in Wismar ein Geburtshaus von Nikolaus Störtebeker präsentiert wird, das es zur Lebenszeit des Störtebeker noch nicht gegeben hat.

War Nikolaos Störtebeker in Wismar in der Lehrlingsausbildung?
Eine Lehrlingsausbildung (Ausbildungszeit ca. 5 bis 9 Jahre) wurde bei einem Meister durchgeführt. Das Ende der Lehrzeit markierte das Gesellenstück. Danach wurde der Lehrling von der Zunft „freigesprochen“ (wie heute auch noch). Dann musste er auf Wanderschaft gehen, in andere Städte, andere Länder. Diese Wanderjahre waren oft hart, dienten aber der Fortbildung ungemein. Der Geselle arbeitete nun bei verschiedenen Meistern. Nach seiner Rückkehr konnte der Geselle in der Zunft mit sehr viel Glück zum Meister aufsteigen, denn dafür musste eine Meisterstelle vakant sein, d. h. ein Meister musste ohne Nachfolger verstorben sein. Die Anzahl der Meisterbetriebe war exakt festgelegt und begrenzt, um unnötige Konkurrenz auszuschalten.
Zur Meisterprüfung gehörte das Meisterstück. Die Zunft setzte das Meisterstück fest und überwachte dessen Ausführung – damals wie heute. Vorzugsweise nahmen die Meister ihre eigenen Söhne in die Zunft auf. Auf diese Weise vermieden sie unerwünschte Konkurrenz. Deshalb blieben viele Gesellen ihr Leben lang von ihrem Meister abhängig. Dies führte mitunter dazu, dass ein Geselle die Meisterin (auch, wenn sie seine Großmutter hätte sein können) nach dem Ableben des Meisters heiratete, um den Betrieb übernehmen und fortführen zu können, denn das spezielle städtische Erbrecht machte die hinterbliebene Witwe voll erbberechtigt; dies im Gegensatz zum generellen Erbrecht, wo die Frau nicht erbberechtigt war. Starb die Meisterin, die ja häufig viel älter war als der junge Meister, dann heiratete der hinterbliebene Meister erneut, dann aber ein blutjunges Mädchen. Das war notwendig, um eigene Nachkommen zeugen zu können. Die Kartell-Politik des mittelalterlichen Handwerks machte es nahezu unmöglich, dass ein Geselle sich mit einer Frau aus einem anderen (fremden) Handwerk verbinden konnte. Gesellen verdienten sehr wenig, Lehrlinge gar nichts, im Gegenteil, sie mussten ‚Lehrgeld’ bezahlen, wofür ihnen Verpflegung und Unterkunft zustand.

Kalandgilden (Zünfte)
Als ‚Zünfte’ bezeichnet man genossenschaftliche Organisationen von Handwerksmeistern gleichen oder verwandten Gewerbes. Im 13. Jh. begegnet man erstmals Zünften religiöser Art, sog. Kalandgilden. Die Kalandgilden waren durchweg fromme Brüderschaften zu Ehren Gottes und eines Heiligen, der als Schutzpatron galt. (z. B. Schiffergilde = Hl. Clemens = Clementinenbrüderschaft; die Gilde der Kaufleute u. (Handels-)Schiffer = Hl. Nikolaus; der Hl. Damianus wurde zugleich als Patron der Stadt im Emder Wappen geführt.)
Daneben gab es in vielen Städten zunftzugehörige ‚Zunftregimenter’. Im 14. Jh. wandelten sich die Kalandgilden zu wirtschaftlichen Interessensgemeinschaften.
Es herrschte Zunftzwang. Den Zünften oblag die Sicherung der „bürgerlichen Nahrung“, was bedeutet, dass der Markt gewissermaßen für die Zunftmitglieder ‚reserviert’ wurde. Aus diesem Grunde erfolgte im Spätmittelalter eine zahlenmäßige Begrenzung der Handwerksbetriebe, denen Rohstoffe und Arbeitskräfte einheitlich zugeteilt wurden. Die sozialen Funktionen der Zünfte bestanden u. a. in Unterstützung (auch der Witwen, die meistens an Zunftmitglieder verheiratet wurden) und Darlehensvergabe für Zunftmitglieder. Daneben wurde ein Zusammengehörigkeitsgefühl durch Zunftbrauchtum geschaffen. In den einzelnen Zünften waren auch unterschiedliche Berufe zusammengefasst.

Zunftzeichen
Jede Zunft hatte ein Erkennungszeichen für alle Handwerker, die in dieser Zunft arbeiteten, z. B. Bäcker, Schuster, Fleischer, Kessler, Gold- und Silberschmiede, Kupferschmied, Schwertschmied, Weber, Brauer, Färber, Sporenmacher, Harnischmacher, Arzt, Apotheker, Bader, Binder (Hausanstreicher), Dachdecker, Dreher, Drescher, Eicher, Fischer, Gerber, Glaser, Hafner (Töpfer),  Helmschmiede, Karrenspanner, Käsbohrer, Köche, Kornmesser, Kramer, Kürschner, Läufer, Maler, Maurer, Melwer (Mehlhändler), Müller, Näherinnen, Ölschläger (Inhaber einer Ölmühle), Pfannenschmied, Ringdreher (für Kettenhemden etc.), Säckler (stellt aus Leder Taschen, Ranzen und dgl. her), Sattler, Scharwächter (ein Nachtwächter in den Straßen), Scherer (Barbiere),  Schneider, Seiler (stellt Taue, Schnüre, Lindenstränge und Kordeln her), Spengler (Spangenmacher, später Blechschmiede und Klempner), Spießmacher, Wagner, Weingärtner, Zinngießer etc.
Jedes Handwerk war nochmals unterteilt in Spezialgebiete. So durfte der Blaufärber nur diese eine Farbe verwenden, der Hufschmied nichts anders als Hufeisen schmieden, der Kesselflicker nur Kessel flicken, aber keine neuen Kessel herstellen. Verstöße wurden hart geahndet.

Der Name ‚Störtebeker’ ist als Identifizierungshilfe dem Rufnamen (Clawes = Klaus) angefügt worden wie z. B. Körpermerkmale, Heimatorte oder Berufsbezeichnungen, die bis hin zu bestimmten Bodenmerkmalen als Namensbezeichnung verwendet wurden – in diesem Fall wohl eine Berufsbezeichnung oder auch ein Ulkname.
Eine Erklärung des Namens ‚Störtebeker’, die mir einmal untergekommen ist, besagte, dass Störtebeker als Junge in einen Bach (Bäke) gestürzt (störten) sei. Daneben gab es noch eine Namenserklärung im Zusammenhang mit dem Bäckerberuf (Beker).
Merkwürdig auch, dass 1380 nur der ‚Spitzname’ und nicht der Familienname (Vatername) in dem genannten Verfestungsbuch von Wismar auftaucht. Absicht, um eine Identifizierung zu erschweren oder die Familie nicht in Verruf zu bringen? Wie alt mag jener Störtebeker da gewesen sein? Vielleicht 16 oder bereits 20 Jahre alt? In etwa mit 12 Jahren traten die Kinder in die Lehre ein. Je nach Beruf dauerte diese Lehre 5 bis 9 Jahre. 1384 ist Störtebeker jedoch schon als führender Pirat von den Engländern benannt worden. Da muss er also schon etwas älter bzw. reifer gewesen sein. 1384 – In einem Vertrag der Hansa mit Heinrich IV. von England werden Gödeke Michael und Störtebeker erstmalig als Freibeuter genannt, da sie englische Schiffe gekapert haben. (Vergl. R. Haklvyt, The Principal Navigations of the Englisch Nation, London 1598) Aber erst 1392 wurden die Vitalienbrüder ins Leben gerufen.

In einer englischen Klageakte heißt es 1394: „Item in the yure 1394 Goddekin Mighel, Clays Scheld, Storbikker (ohne Vornamen!) and others took out of a ship of Elbing.“ D.h. im Jahr 1394 kaperten Gödeke Michels, Klaus Scheld, Störtebeker und andere ein Schiff aus Elbing. Wie muss man sich das vorstellen, wenn sie ein Schiff aus Elbing kaperten? Fuhren sie von Elbing aus um Jütland herum und brachten die Beute nach Helgoland oder Norderney? – Einen Kanal gab es damals noch nicht. – Nein, sie werden den Schiffen vor ihrer „Haustür“ aufgelauert haben. Ein Schiff aus Elbing heißt nicht, dass es ein Hansesegler gewesen ist. Dann hätte man sich ja nicht bei der Hanse darüber beschwert. Immer wieder geht aus den Akten hervor, dass die Piraten sich offenbar auf englische Schiffe „spezialisiert“ hatten. Erst später hören wir auch von spanischen Handelsschiffen, die gekapert werden.

Lullusglocke

Wie kann es 1380 zu dem Namen „Störtebeker“ gekommen sein?
Vor Gericht fragt der Richter – damals wie heute – den Missetäter nach seinem Namen und bekommt dazumal den Vornamen genannt. Es besteht zwar die Pflicht, einen Familiennamen zu führen, viele Menschen führen in jener Zeit aber dennoch keinen Familiennamen, obwohl schon die Franken Familiennamen zwecks Aushebungen befohlen hatten. Auf die Frage hin, was der Missetäter arbeitet, erhält man die Erklärung. Vielleicht ist er bei einem Gießer tätig und stürzt Becher aus der Form? – Auch Glocken nannte man damals „Becher“, weil sie die sog. Becherform besaßen.  Diese Glocke hat die typische Becherform, die im Mittelalter fast ausschließlich Verwendung fand (heutzutage sagt man dazu „Bienenkorb“, damit ist aber dasselbe gemeint). – Es wird also ein passender Name erfunden und so schreibt man ‚Stört de Beker’ dahinter oder ähnlich, was heißt, der Mann ist mehr oder weniger ein Handlanger mit bestimmtem Aufgabenbereich im Gießerhandwerk. Bei Registrierungen von Personen geschah derartiges häufig, z. B. auch bei jenen Personen, die nach Eroberungen erfasst wurden. Es ist bekannt, dass im sog. „3. Reich“ nicht selten ganz gemeine Ulknamen erfunden wurden. Auf solche oder ähnliche Weise könnte besagter „Störtebeker“ zu seinem Spitznamen gelangt sein. Den Namen „Störtebeker“ gab es allerdings öfter, so dass es auch eine gängige Berufsbezeichnung gewesen sein kann.

Bis 1399 werden in der engl. Klageakte Michels und Störtebeker verzeichnet. – Aber, sprechen wir hier von einer einzigen Person mit Namen „Storbikker“ bzw. „Störtebeker“ oder aber von zwei verschiedenen Personen? Hieß der eine Claus und der andere Johann? Waren es vielleicht Vater und Sohn?  Oder ist hier tatsächlich ein- und dieselbe Person gemeint?

Junker Sissinga
Störtebeker, so sagt die Legende, soll ein gewaltiger Trinker gewesen sein. In der Kajüte seines aufgebrachten Schiffes fand man angeblich einen großen Pokal, welcher die stolze Inschrift führte: (Übersetzt: Ich, Junker Sissinga von Groningen, trank diesen Krug in einem Zug durch meinen Kragen in meinen Magen).

Ik, Jonker Sissinga van Groninga
Dronk dees Heusa in een fleusa
Door myn Kraga in myn maga

Dieser Humpen wird dem Störtebeker zugeschrieben, er ist übrigens unauffindbar; möglicherweise aber war der Humpen lediglich ein Beutestück. Tatsächlich hat der Name „Störtebeker“ jedoch nichts mit „Trinkfestigkeit“ zu tun, sondern mit der Tätigkeit als Glockengießer.

War Störtebeker ein „Junker“? Er wird in der Lüb’schen Chronik von Rufus als „hovetlud“ (Hauptmann) bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit Häuptling. Hiermit ist ein Mann gemeint, der eine führende Position über einen Haufen Leute innehat, nicht aber eine Herrscherfunktion wie dies bei den Häuptlingen der Fall gewesen ist.
Die Bezeichnung „Junker“ = “ junger Herr“ wurde in jener Zeit zur Titulierung der Söhne des Adels (Junker oder Jonker ist eine Zusammensetzung aus: junk = jung und (h)er = Herr) benutzt, was eben immer vorausgesetzt hat, dass der junge Mann einst ein ‚Herr’ werden würde, nämlich im Sinne von Herrscher.
Zum Beispiel wurde Ocko tom Brok von der Königin Johanna I. von Neapel zum Ritter geschlagen und somit stand seinen männlichen Nachkommen das Recht zu, als Junker tituliert zu werden.
Die Gravur ‚Jonker’, lässt also den Rückschluss zu, dass der Eigentümer des silbernen Humpens, der genannte Sissinga, tatsächlich von Adel gewesen ist. Normalerweise übte der Adel jedoch keine handwerklichen Berufe aus. Das bedeutet, dass „Störtebeker“, wäre er selbst dieser Junker Sissinga gewesen, kaum das Handwerk eines Gießers ausgeübt haben würde.

Wenden wir uns dem Namen „Sissinga“ zu: Wäre es möglich, dass es sich um die Kürzung des Namens „Maurissinghe“ (bzw. Maurisinge) handelt, einem Bürgermeister von Gronigen? Könnte durch Hinzufügen eines Vornamens (Mauris = dt. Moritz) eine Namenszusammensetzung bzw. Abwandlung von ‚Asinga’ erfolgt sein? Wir wissen es nicht, denn dazumal gab es noch keine Rechtschreibung. Man schrieb die Worte so, wie man sie aussprach bzw. hörte und auch das war natürlicherweise unterschiedlich.

Der Ursprung des Namens „Asinga“ ergibt sich aus dem Wort Asega. Asega ist die Titulierung für friesische Richter (Asega-Buch = Gesetzbuch). Der Asega hatte eine Machtposition inne, die in etwa der Position eines Häuptlings vergleichbar gewesen sein mag. Es wäre daher der „Junker“ als korrekte Titulierung sehr wahrscheinlich. Da Friesland lange unter fränkischer Herrschaft gestanden hat, dürfte der „Greif“ als Amtssiegel fränkischen Ursprungs sein. Als Vertreter der Franken haben Richter mit dem fränkischen Greifen gesiegelt. (Verleihung der Richtergewalt durch die Franken und damit auch des Amtssiegels.) Hierbei ist anzumerken, dass die Asega vornehmlich aus dem Geburtsadel heraus gewählt wurden. Andererseits ist das Wappentier der ‚Sissinga‘ kein Greif, sondern ein Lindwurm. Der Greif ist allerdings legendenbiologisch verwandt mit dem Lindwurm (Drachen) und manchmal schwer von diesem zu unterscheiden. (Es könnte sich demnach um eine  Verwechslung durch den Künstler handeln.) Ob diese Familie ‚Sissinga’ nun tatsächlich das Richteramt inne hatte, muss noch ermittelt werden. Woher stammte die Familie? Direkt aus Groningen? War dieser „Sissinga“ eine jener Personen, die im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen Vetkopern (Prämonstratensern) und Schieringern (Zisterziensern) aus dem Groninger Stadtrat vertrieben worden waren? Das bleibt noch zu erforschen, wobei der Stadtrat „Maurissinghe“ mit ziemlicher Sicherheit aus Groningen verrieben worden ist. Dort ging es sehr brutal zu zwischen Vetkopern und Schieringern bis hin zum „Fenstersturz“, denn es ging um die Anerkennung des Herzogs von Bayern als Landesherrn. Überdies wandte das Glück sich manchmal der einen oder der anderen Partei zu.

Wer war Störtebekers Ehefrau?
Auch hier gibt es wieder nur Spekulationen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Störtebeker eine Frau aus Groningen zur Ehe genommen hat, weil dort die Familie ansässig gewesen ist. Der Name „Klinghe“ weist auf den Glockengießer als Beruf hin. Es sind u. a. in späterer Zeit Gerd Klinghe und dessen Söhne und Enkel als Gießer von Glocken und Taufbecken sehr bekannt. Überliefert ist sogar ein „Gotecke“ Klinghe, möglicherweise in Verwandtschaft zu Gödecke Michels, dessen Familie wohl auch aus Groningen stammte. Ferner ist Bruyn Clinghe als Bürgermeister überliefert.

In der Groninger Chronik ist 1386 Johanne Klinghen genannt, die 2 Grasen Land gekauft hat, gesiegelt von den Bürgermeistern von Groningen: u.a. Wycbolt Maurissinghe und Wicbolt, Evardes Sohn. Wicbolt, Evardes Sohn, ist 1394 noch als Bürgermeister genannt (S. 739).

Möglicherweise hat Störtebeker also eine Frau aus Groningen geheiratet. Da ein Johann Störtebeker von Graf Albrecht den Kaperbrief erhielt, ist es denkbar, das Störtebeker (Klaus) und Johanne Klinghe verwandt gewesen sind, und Störtebekers Sohn Johann den Kaperbrief von Herzog Albrecht erhalten hat. Möglicherweise war Johanne Klinghe die Großmutter jenes Johann Störtebeker, der den Kaperbrief  erhalten hat.

Man kann insofern in Erwägung ziehen, dass Störtebeker zur Gießerzunft zählte, als das legendär überlieferte Versprechen Störtebekers, Marienhafe eine neue Glocke stiften zu wollen (die alte Glocke war 1386 beim Brand von St. Marien geborsten)  eine Verbindung zur Gießer-Familie zuläßt. Glockengießer fertigten daneben auch Kanonenrohre und Bronzetüren an. Tatsächlich waren in der Kirchhofmauer noch vor der Verkleinerung des Doms bronzene Tore vorhanden und sind auf einer Zeichnung aus dem 18. Jh. zu sehen. Eine sehr kostspielige Investition! – Billige Palisaden hätten es auch getan. – Ob die Häuptlinge von Brookmerland solch immense Kosten auf sich genommen haben, ist fraglich, wo sie doch nicht einmal eine neue Glocke kaufen konnten oder wollten.
Ob jene Glocke aus dem 15. Jahrhundert, die einen besonders schönen Ton gehabt haben soll, noch von Störtebeker bzw. seiner Familie gestiftet worden ist, kann nicht belegt werden. Immerhin gab es Grund genug zur Dankbarkeit und Friesen halten Wort! Es war eine Glocke, die durch ihre Größe und ihren Klang sogar weithin berühmt war. 1594 ist die leider schon gesprungen.

Wenn Störtebeker ein Sissinga gewesen ist, würde seine Frau auch „Sissinga“ genannt worden sein. Anders natürlich, wenn Störtebeker den Namen seiner Frau angenommen hätte. Namensänderungen von angeheirateten Männern waren üblich, wenn keine männlichen Erben vorhanden waren und die Ehefrau eine Erbtochter gewesen ist. Eine Heirat von Störtebeker mit einer Gießer-Tochter ist durchaus denkbar, wenn Störtebeker im Ursprung das Gießer-Handwerk erlernt haben sollte (s. Kalandgilden), was aufgrund seines Namens einer gewissen Logik entspricht.

Fazit: Weder „Sissinga“ noch „Maurissinghe“ scheiden absolut als Familienname des Störtebeker aus, wobei Sissinga eine Spielart von Maurissinghe gewesen sein kann. War Störtebeker ein Adeliger, der eine Bügerliche geehelicht hat? Das hätte einen gesellschaftlichen Abstieg vom Adel zum Handwerk für den Ehegatten bedeutet. Das war so usus. Andererseits konnte Störtebeker als Pirat kaum viel tiefer fallen, trotz aller edlen Absichten. Nimmt man dies als Faktum an, dann wäre es durchaus möglich gewesen, als adeliger Pirat eine Bürgerliche zu heiraten, zumal dann, wenn Bürgermeister zu Bürgermeister fand. Dies wäre bei Klinghe und Maurissinghe der Fall gewesen.

Legenden
Der Legenden über die Likedeeler und Vitalienbrüder gibt es etliche. Die Bildung der Störtebekerlegenden begann erst um 1600. Und wie es so ist, müssen Piraten natürlich Schätze vergraben haben. Auch heute noch geistert ein angeblicher Schatz von Störtebeker durch die Geschichte. Er soll auf Rügen vergraben sein, auf Helgoland, Borkum oder einer anderen Nordseeinsel.

Führt man sich aber die Struktur der Piraterie vor Augen, dann wird klar, dass es kaum vergrabene Schätze gegeben haben wird. Metalle wurden meist eingeschmolzen, erbeutete Waren verkauft und die Erlöse geteilt.
Für soziale Leistungen – ja, man staune, es gab diese auch damals schon – siehe hierzu auch Kalandgilden und Zünfte – wurden Mittel abgezweigt und in einen gemeinsamen Topf getan. Bekannterweise verschlingen Sozialleistungen eine Menge Geld. Die sozialen Leistungen bestanden u. a. in Unterstützung von Hinterbliebenen (Witwen und Waisen), medizinischen Leistungen, bestimmten Summen für Invalidität. Letzteres war gestaffelt nach der Art der Verletzung. Diese Staffelung ergab sich aus der vorherrschenden Rechtssprechung, wo für zugefügte Körperverletzungen die Zahlung von Schadenersatzgeldern angeordnet wurde. Der Verlust eine Armes beispielsweise wurde auch damals schon anders berechnet als der Verlust einer Hand, eines Beines, eines Auges usw. Selbst der Preis für die Tiefe einer Schnittwunde war festgelegt.
Sobald kein Nachschub vorhanden war, also keine Schiffe mehr gekapert werden konnten, brach das Sozialsystem der Piraten zusammen. Wenn also tatsächlich noch etwas vergraben ist, dann ist es kaum ein Schatz, der einen größeren Aufwand zur Auffindung lohnen würde.

Wenn es heißt, die Piraten fuhren auf „eigene Rechnung“, dann ist damit gemeint, dass sie Schiffe und Mannschaften unterhalten mussten und für ihre Tätigkeit nicht bezahlt wurden, auch dann nicht, wenn sie Inhaber eines Kaperbriefes gewesen sind. Der Kaperbrief bedeutete, dass der „Aussteller“, ein Landesherr also, einen Beuteanteil erhielt und den Piraten seinen Schutz garantierte. Das bedeutete, dass die Piraten bei Gefangennahme unter Umständen das Glück haben konnten, ausgelöst bzw. gegen andere Gefangene ausgetauscht zu werden. Eine Begnadigung ließ man sich – auch damals – sehr teuer bezahlen, jedoch sprechen die häufig verhängten Todesstrafen ihre eigene Sprache.

Der Bericht der hansischen Schiffshauptleute Hennig von Rinteln und Albert Schreye sagt aus, dass 25 Seeräuber am 21. Juni 1400 begnadigt worden seien. Diese waren ausschließlich friesischer Herkunft. Waren sie weniger schuldig als andere? Ist unser Johann Störtebeker dabei gewesen? Man fragt sich, aus welchem Grunde denn das wohl geschehen war. – Die Begnadigung muss politische bzw. wirtschaftliche Hintergründe gehabt haben.

Herzog Albrecht von Bayern-Straubing und Graf von Holland, Hennegau und Seeland, Herr über Friesland, besaß das alleinige Recht, zur Aburteilung seiner Untertanen. Dieses Recht konnte er selbstverständlich delegieren, so auch in Form von Privilegien an die Hansa. Dies war erfolgt: Der Hansa waren für die Betreibung einer sog. „Hansestadt“ u.a. auch Privilegien erteilt worden, die in einem bestimmten Rahmen sogar eine eigene „hansische“ Rechtsprechung erlaubten. Der Herzog hatte also gewisse Privilegien für die der Hanse angeschlossenen Orte seiner Grafschaft erteilt, nicht jedoch das Blutgericht. Er konnte Privilegien natürlich auch wieder entziehen! Der Hansa drohte in solch einem Fall ein großer wirtschaftlicher Schaden. Dieses Damoklesschwert bedrohte die Hansa ständig, denn Herzog Albrecht reagierte in derartig gelagerten Dingen empfindlich. Die Übertretung der hansischen Befugnisse hätte er mit Gewißheit nicht „lächelnd“ hingenommen. Aber damit nicht genug: der Wittelsbacher Herzog und seine weitläufige, überaus mächtige Verwandtschaft, zu der auch der König des Deutschen Reiches sowie u. a. der gewaltige Herzog von Mailand zählte, konnte die ganze Hanse gefährden. Mit Herzog Albrecht von Bayern wollte die Hansa es sich denn doch wohl nicht  verderben, so scheint es. Zur Erinnerung: Die tom Brok waren bis auf wenige Zeitabschnitte, die zur Konsolidierung gehören, Vasallen des Herzogs Albrecht von Bayern bzw. seines Schwiegersohnes, Herzog Wilhelm von Geldern.

Anders lagen die Bedingungen beim Bischof von Münster, der es sich mit der Hanse nicht verderben wollte, weil sein Drost Hisko Abdena von Emden ebenfalls Piraten aufgenommen hatte. Der Bischof hat seinerzeit offensichtlich das Blutgericht an die Hansischen abgetreten – ob freiwillig oder gezwungenermaßen, bleibt zu erforschen, denn in seinem Beritt (Emden bzw. Faldern) wurden in rasender Eile – nach überstürzter und eher dubioser  Urteilsfindung – weit über 100 Todesurteile vollstreckt.

Die Lätare-Spende (Vergabe von 1 Fass Heringen und 12 braunschweigischen Himten Roggen an die Armen 3 Wochen vor Ostern) von Verden: Diese Spende ist erst ab 1603 nachweisbar. Mit Recht wird bezweifelt, dass diese Stiftung tatsächlich von Störtebeker stammt. Hier ist anzumerken, dass in Störtebekers Zeit Zünfte und Gilden sehr stark christlich geprägt waren. Spenden waren selbstverständlich und wurden erwartet, brachten Ablass und minderten die Zeit des „Höllenfeuers“ für die Seele.

Die Annahme, dass „Klaus Störtebeker“ diese Spende ins Leben gerufen hat, ist auf ein Domfenster in Verden zurückzuführen. Dort gab es bis Mitte des 18. Jahrhunderts ein Fenster mit einem Wappen, welches 3 umgestürzte „Becher“ trug. Hierbei handelte es sich jedoch keineswegs um Becher, sondern um heraldische Eisenhüte. Dieses Wappen war einem Verdener Bischof zuzuordnen.

Übrigens: Wappen wurden mit Brief und Siegel vergeben. Es wäre vermessen gewesen, sich ein Wappen anzueignen. Vergehen wurden hart geahndet. Es ist zwar müßig, darüber nachzudenken, ob Störtebeker nicht vielleicht doch so tollkühn gewesen wäre, dies zu tun. Die Annahme jedoch, dass jemand ein Domfenster hätte stiften und einbauen lassen dürfen mit einem gefälschten Wappen, ist geradezu absurd. Kein Bischof hätte das zugelassen und der „Spender“ hätte sich nicht lange seines Lebens erfreuen können.

Kaufleute und Handwerker benutzten Zunft- und Gildezeichen. Es ist zu vermuten, das jener Schild mit der Laterne, der dem Störtebeker zugeschrieben wird, lediglich ein Erkennungszeichen beinhaltet. Diese Erkennungsmerkmale waren sehr wichtig, um die Zugehörigkeit zu bestimmten Kampfgruppen feststellen zu können. – Ein in einer Wappenrolle eingetragenes Wappen mit einer Laterne, das einem „Sissinga“ zugeschrieben wird, ist m. E. nicht bekannt. Eher kann man von einem Greifen als Wappentier ausgehen. Facit: Weder Laterne noch „umgestürzte Becher“ kommen in Frage als Störtebekers Wappen, so er eines geführt hat. – Es ist keine Lätare-Spende für Verden nachweisbar!

Ein Beweis, dass „Störtebeker“ überhaupt jemals in Halsmühlen gelebt hat oder aus dem Verdener Raum stammte, ist bislang nicht möglich gewesen, zumal der Name an sich in der einen oder anderen Schreibweise häufiger vorkam.

Gleiches gilt für Gödeke Michels bzw. Gödeke Wessels, wie er auch genannt wird. Wessels heißt nicht anderes „Westsachse“ und davon gab und gibt es zweifellos etliche, ebenso wie es viele Michels gibt. Nicht ohne Grund ist der „Deutsche Michel“ ein stehender Begriff geworden.

Legenden sind eben manchmal tatsächlich nur unterhaltsame Geschichten. Ob dazu auch die heute noch vorhandene Nachtkleidung des Störtebeker gehört? Es handelt sich um ein Nachthemd, durchwirkt mit Silberfäden, einen Kissenbezug und rote Pantoffeln.

Störtebekers Nachthemd

Störtebekers Nachthemd und seine Pantoffeln

Diese Teile wurden 1864 in Emden von Justine Maurice von Senden, geb. Briesen, der Emder „Gesellschaft für Kunst“ übergeben und sollen in  14 Generationen seit 1400 weitergegeben worden sein.  Hemd und  Pantoffeln sind auf einem Foto von 1907 (W. Lüpkes) zu sehen. – Hemd und Schuhe passen sogar in die Zeit. – Interessant ist der Name der Spenderin „Maurice“ von Senden. Ein Maurissinghe war  zu Störtebekers Zeit in Groningen Ratsherr. Man störe sich nicht an der unterschiedlichen Schreibweise! War unser sog. „Claus Störtbeker“ also in Wirklichkeit jener vertriebene Stadtrat? Ein Gentest würde Licht ins Dunkel bringen.

Bürgermeister von Groningen
Meynoldus Wesseli war 1360 Bürgermeister (Meynold = Abwandlung von Michel) er hatte einen Sohn Sybrandt,  d.h., Goedecke Michels war vermutlich ein Verwandter von Sibrandt von Loquard. Das müßte noch intensiver erforscht werden.

Wicbold Maurissinghe Bürgermeister 1373/4/5/8/ 1385/6/8

Wicbolt, Everhards Sohn Bürgermeister  1373/4/5/8/1385/6/8/1394 /5

Bruyn Clinghe Bürgermeister  1370 / Albert Wicbolt Bürgermeister 1370

Everhard Wicbolt ist Bürgermeister 1370 (es gibt 6 Bürgermeister)

Dodeconis, Thiackonis, Winando Papinghe erscheinen ebenfalls in der Chronik  – mit Papinghe war der Rüstringer Häuptling Edo Wiemken verwandt. Ebenso tauchen etliche Idsingas (=Idzinga) auf. Es ist also viel friesische Verwandtschaft „angelandet“, die von den  Häuptlingen aufgenommen worden ist.


Vitalienbrüder
Die Geschichte der Piraten der Ostsee begann 1392. Zu diesem Zeitpunkt stellten die Städte Rostock und Wismar Kaperbriefe aus und versprachen jedem Schutz, der Dänemark schädige. Das war der Beginn der Vitalienbrüder. Das Engagement der Vitalienbrüder war somit öffentlich und gesellschaftlich legitim und genoss sogar auch großes Ansehen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Aussage, dass die Vitalienbrüder keinen Sold erhielten, sondern auf eigene Rechnung fuhren. Daher könnte auch der Begriff „Vitalienbrüder“ auf die Selbstversorgung der Brüderschaft hindeuten. Es war im weitesten Sinne eine „wirtschaftliche Interessengemeinschaft“.

Die Vitalienbrüder waren, wie der Name schon besagt, eine Brüderschaft. Es gab eine eigene Witwen- und Waisenversorgung, Kranken-, Verletzten- und Altenversorgung wie bei den Gilden üblich, und die Brüderschaft hatte eine eigene (sehr strenge) Gerichtsbarkeit. Das alles waren unübersehbare Vorteile, die den Zulauf naturgemäß in jenen schlechten Zeiten, in denen Hunger und Krankheit an der Tagesordnung waren, förderte. Und sicher fühlte man sich im Recht, den Reichen das abzunehmen, was sie dem Volk verwehrten.
Dabei waren die Verhältnisse derart, dass die Armen kaum eine Chance hatten, je aus ihrer Armut herauszukommen, während die Reichen sich die Taschen voll stopften und darauf Acht gaben, ihren Reichtum in ihrer Kaste zu halten (wie heute zumeist auch). Selbst bei der Kirche waren die Chancen gering, auch nur zum Abt aufzusteigen. Einträgliche Ämter waren und blieben über Jahrhunderte jeweils in den Händen derselben (reichen, meist adeligen) Familien. Selbst Nonnen und Mönche stammten aus wohlhabenden Familien. Arme stellten das ‚Personal’. Zumindest hatten sie aber zu essen und ein Dach über dem Kopf.

Woher kamen nun diese Kaperer?
Für solch ein Unternehmen wurden Führungspersönlichkeiten benötigt. Diese fanden sich selbstredend unter den Edelleuten. Die Hauptleute der Vitalier waren zumeist wohlhabende mecklenburgische Niederadelige, die mit Billigung der mecklenburgischen Fürsten – vielfach ihre Lehnherren – auf Kaperfahrt gingen. Daneben beteiligten sich Schiffer, Bauern, Handwerker, Bürger pp.
Es ist also anfangs der Mecklenburger Adel in legitimem Auftrag auf Kaperfahrt gegangen. Der Friede von Falster und Skanör (zwischen Dänemark und Mecklenburg) vom 20. Mai 1395 beendete die rechtlich sanktionierte Tätigkeit der Kaperei. Der Mecklenburger Adel zog sich nach Fortfall der Rechtsgrundlage zurück.
Andere verlegten sich jetzt möglicherweise auf die Seeräuberei in der Nordsee. Allerdings weniger als Schiffsführer, sondern vielmehr als Besatzung. Es ist nämlich zu bedenken, dass die Nordsee ungleich schwerer als die Ostsee zu befahren ist. Ein einfacher Wechsel ist nicht möglich. Noch heute heißt es auf der Seefahrtsschule, ‚wer die Nordsee befahren kann mit ihren Gezeiten, Prielen, Balgen, Untiefen, Sandbänken, Inseln, der kann alle Weltmeere befahren‘ und das ist kein Scherz, denn die Nordsee stellt sehr hohe Anforderungen, die mit den Schiffen im 14. Jh. oft nicht zu bewältigen waren, da man nicht kreuzen und damit nur schwer bzw. gar keine Wendemanöver durchführen konnte.

Einige Anführer (heutige Schreibweise in Klammern) der Mecklenburger Vitalienbrüder:
1391: Ritter Bosse Kaland, d.h. er war der Meister einer Kalandgilde, demnach beteiligten sich auch Gilden an den Kaperunternehmungen. Ritter Bosse Kaland gehörte zu den Hauptleuten. 1387 und 1392 verkaufte er einige Ländereien in Mecklenburg, seine Frau verpfändete ihr Erbteil, denn er benötigte – wahrscheinlich zur Beschaffung der Kaperschiffe – viel Kapital. – Heinrich Lüchow, Claus Mylges (Müller), Marquard Preen, Lippold Rumbshagen, Rambold Sanewitz, Hartwig  Seedorf (die Seedorfer), Bertram Stockeled, Arnd Stük (Stückgießer).
1392: Henning Manduvel [Manteuffel] (Anm.: „Manteuffel“ bedeutet „Manntäufer“; also Leute, welche Heiden getauft haben. Der Name Manteuffel taucht schon früh als Angehöriger des Deutschritterordens auf);
Davermoor / Grafschaft Schwerin (später: Gut Gottesgabe)
Stuke, Arnold (=Arnd Stük) Geschütze, damals „Stucke“ genannt, wurden in Stuckgießereien hergestellt und die Gilde der Glockengießer übernahm die Herstellung der neuen Waffen. So entstand die „Zunft der Arkeley„. Arndt Stuke war also Gießer.

Anm.: Eines der größten geschmiedeten Eisengeschütze befindet sich im Heeresgeschichtlichen Museum. Es ist der „Große Pumhardt von Steier“ (Kaliber 88 cm aus dem Jahr 1350). Die Zukunft gehörte jedoch den gegossenen Bronzerohren.

1393: Hennynk Crabbe, Rode Kremer, (Kremer = Kaufmann), Hinrik Tydemans (Tydemann = Zahlmeister), Clawis (Klaus) Tymme (Zimmermann) u. a. sowie einige familiär auch heute noch recht eindeutig zuzuordnende Herren:
Hinrik van der Lu [v. der Lühe], Luder Ransouwe [Rantzau] (Anm.: schwed. Graf, bekannt u. a. aus dem 30-jähr. Krieg), Hans Meygendorff  [Meyendorff], Ketelhoid [Ketelhodt], Hennyng Norman [Normann].

Febr. 1398: Der Hochmeister der Deutschritterordens, Konrad von Jungingen, fordert die Herzöge Barnim und Wartislaw von [Pommern-]Stralsund auf, den Seeräubern den Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen, die sich nach der Peene zurückgezogen haben. Es erfolgt 1398 die Vertreibung der Vitalienbrüder von Gotland durch den Deutschen Ritterorden. Danach hält der Orden Gotland besetzt und beherrscht die gesamte Ostsee.


Es ist noch darauf hinzuweisen, dass es kaum den Tatsachen entspricht, dass der Totenschädel, den man als Störtebekers Schädel ausgibt – gefunden auf dem Grasbrook von Hamburg, tatsächlich dem Störtebeker zuzuordnen ist. Dies auch unter Berücksichtigung, dass Graf Albrecht von Holland Herzog von Bayern, einen Kaper-Vertrag mit Johann Störtebeker geschlossen hat. Welchen Vornamen Störtebeker tatsächlich gehabt hat, wissen wir nicht! Möglicherweise ist Störtebeker also gar nicht hingerichtet worden, sondern aufgrund eines zuvor abgeschlossenen  Kaper-Vertrages freigekommen. Auch die Verletzungen der Schädeldecke des dubiosen Totenschädels könnten durch einen Schwertschlag entstanden sein, den der Henker nicht korrekt ausführen konnte. Es wurde nämlich freihändig geköpft – d.h. ohne Block! Da passierten oft schreckliche Dinge, weil der Henker nicht gut getroffen hat oder die Person sich bewegt hat.

Gunda v. Dehn in Zusammenarbeit mit Annette v. Dehn M.A.


AutogrammkarteGunda

Gunda von Dehn

Hinweis: Roman Chroniken der tom Brook

Band I-IV „Chroniken der tom Brook“ als E-Books bei versch. Anbietern erhältlich

http://www.hugendubel.de/de/ebook/gunda_von_dehn-chroniken_der_tom_brook-29133974-produkt-details.html

Band II „Chroniken der tom Brook – Das Erbe“: http://store.kobobooks.com/de-DE/ebook/chroniken-der-tom-brook-1


letzte Änderung 05.10.2023