© – Gunda von Dehn „Der Fluss“ aus meinem Musical „Gelöbnis unterm Sternenzelt“
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Karte Ubbo Emmius – Ostfriesland

Die Entstehung Frieslands bis 1200 n. Chr.

Die Geschichte der Friesen ist mehr als 2000 Jahre alt: So wurde bereits 200 v. Chr. eine Besiedlung im damaligen Friesland nachgewiesen, das sich von der Westküste der Niederlande, den heutigen Provinzen Friesland, Groningen und Drenthe, bis etwa zur Weser erstreckte, dem heutigen Ostfriesland.

Bereits um 100 n. Chr. berichtet der Römer Plinius von Heiligen Hainen. Diese Haine wurden sowohl als Thingstätte, wo sich die Volksvertreter versammelten, als auch als Gerichtsstätte genutzt.

Zur Zeit der Völkerwanderung um 400 n. Chr. sind nachweislich auch Friesen neben Angeln und Sachsen nach England gekommen. Dort gibt es eine Reihe von Ortsnamen, die mit ‘Friese’ zusammengesetzt sind: Friston in Sussex und Suffolk, Frieston in Lincolnshire, Frisby in Leicestershire, Friesland und Frizinghall in Yorkshire und Frizington in Cumberland.

Ende des 7. Jahrhunderts hören wir von dem Friesenkönig Redbad = Rotbart (die Franken nannten ihn Radbod) – auch er ein Normanne. König Redbad wehrte sich erfolgreich gegen die Eroberungsbestrebungen der Franken. – Nach Redbad sind viele Wege benannt worden, z. B. der Konrebbersweg (Kon=König / Konrebber=König Redbad) in der Krummhörn. – Nach Redbads Tod (719) wurde Friesland in das Fränkische Reich integriert, stand aber weiterhin durch die Nachfahren von König Redbad bis zum Ende des 8. Jahrhunderts unter normannischer Herrschaft.

In diese Zeit fällt auch die Missionierung Frieslands. Kaiser Karl der Große setzte zwei Missionsbischöfe ein:
Ludger – als Bischof von Münster – wurde der Westen Frieslands zugewiesen. Ludger ist bei Utrecht (744) geboren und gründete zwischen 787 und 793 die erste Kirche in Leer auf dem Plitenberg, wo vordem eine heidnische Kultstätte gewesen war. Willehad – als Bischof von Bremen – erhielt den Osten Frieslands als Missionsgebiet zugewiesen.

Kaiser Karl der Große ließ 802 n. Chr. das Friesische Recht aufzeichnen, das sog. Lex Frisonum.

In dem Gesetzbuch der 17 Küren (Gesetzen), dem ältesten Denkmal der friesischen Sprache, steht zu lesen, das Vorrecht, in freiem Stande zu leben, habe König Karl den Friesen verliehen dafür, dass sie Christen würden und dem König im Süden untertan. Und in dem Rüstringer Kommentar zu den 17 Küren aus dem Jahre 1327 heißt es, König Karl habe die Friesen befreit von den eichenen Banden, den Stricken aus Bast, die sie an ihrem Halse tragen mussten. Eine gleich lautende Anmerkung ist in der Utrechter Bischofchronik verzeichnet. Dieser Hinweis auf die Versklavung der Friesen bezieht sich auf den Wikingerfürsten Gottfried, dem Friesland zu Lehen gegeben war.

Eine Bestätigung der sogenannten „Privilegien“ erfolgte im September 1417 durch Kaiser Sigismund in Konstanz. – Schon 1406 hatten Oster- und Westergo den Kaiser Ruprecht um Bestätigung ihrer Privilegien hinsichtlich der Friesischen Freiheit ersucht. Dieser lehnte ab, da die politischen Verhältnisses eine solche Maßnahme nicht erforderten und der Graf von Holland sich vehement dagegen wehrte. Für den Grafen wäre es einer Enteignung und einer gewaltigen Machteinschränkung gleich gekommen. Die vorgelegte Urkunde wurde wohl in der königlichen Kanzlei als Fälschung erkannt, denn Karl d. Gr. hat keinerlei solcher Privilegien erteilt.

Andersgeartet war die politische Lage anno 1416. Deshalb beauftragte Kaiser Sigismund im Dezember 1416 seinen Kanzler Nicolaus Bunzlow mit der Untersuchung dieser Angelegenheit vor Ort. Daraufhin erschienen im Frühjahr 1417 die kaiserliche Abgesandte in Groningen und Westfriesland. Im September 1417 bestätigte Kaiser Sigismund die sog. Privilegien der Friesen, wodurch ihnen Freiheit und Reichsunmittelbarkeit verbrieft wurde. Ein Akt, der augenscheinlich verhindern sollte, dass Friesland in die Hände von Frankreich fiel.

Kurze Einführung zur damaligen Lage:

    • Am 6. August 1415 heirateten Graf Wilhelms Tochter Jakobäa und Jean de Valois, Sohn des französischen Königs Karl VI.  Graf Wilhelm, Jakobäas Vater, hatte zwar mindestens 9 uneheliche Kinder, aber keinen ehelichen Sohn, weshalb Wilhelms Bruder Johann von Lüttich (Bischof) und sein Neffe Philipp von Burgund Ansprüche auf die Nachfolge erheben konnten. Das wollte Graf Wilhelm verhindern. Wilhelm wollte also den dt. König Sigismund dazu bewegen, seine Tochter als Nachfolgerin in den Grafschaften Holland, Seeland und Hennegau anzuerkennen. Das scheiterte, bestand doch die Gefahr, dass die Grafschaften Holland, Seeland und Hennegau an Frankreich fallen könnten. Schon 1180 einmal war Isabella von Hennegau (frz. Isabelle de Hainaut), Tochter des Grafen Balduin von Hennegau, Königin von Frankreich gewesen. Sie brachte das Artois und andere Gebiete im südlichen Flandern als beträchtliche Mitgift in die Ehe ein. Aus diesem Grunde konnte Graf Wilhelm 1416 auch die holländischen Landstände nicht von der weiblichen Erbfolge überzeugen.
    • Wenige Monate nach der Hochzeit von Jakobäa und Jean de Valois starb Louis, der ältere Bruder von Jean. Damit wurde Jakobäas Ehemann zum designierten Nachfolger seines Vaters König Karl VI. von Frankreich. Seine Gemahlin Jakobäa wäre also die nächste Königin von Frankreich geworden. Anfang April 1417 starb Jean de Valois und Graf Wilhelms Tochter war mit nur 16 Jahren Witwe geworden.  Kurz darauf  (+31. Mai 1417) starb Jakobäas Vater, Graf Wilhelm, an den Folgen eines Hundebisses.
    • Kaiser Sigismund weigerte sich postwendend nach Graf Wilhelms Ableben, dessen Tochter Jakobäa als Gräfin von Holland anzuerkennen, was hinsichtlich des geplanten Freiheitsprivilegs durchaus Sinn macht. Außerdem war Kaiser Sigismunds Entscheidung, Jakobäa nicht als Erbin anzuerkennen, wohl noch eine „Retourkutsche“ bzw. der Ausfluß tiefer Rivalitäten, die zwischen dem Thron und den Grafen von Holland schwelten, denn Jakobäas Vater Wilhelm war als Schwiegervater des zukünftigen Königs von Frankreich zu beträchtlichem Einfluss am französischen Hof gelangt. Schließlich handelte es sich bei den Grafen von Holland um Nachfahren von Kaiser Ludwig dem Bayern und allein schon diese Abstammung sorgte für Zündstoff zwischen König Sigismund und Graf Wilhelm.
    • König Sigismund bekämpfte die junge Frau mit allen Mitteln und scheute sich nicht, den Papst für seine Ziele einzubinden, indem er diesen veranlaßte, Jakobäas Ehe mal mit Dispens zu versehen und diesen dann wieder zurückzuziehen, um ihn später wieder zuzulassen. Im Mittelalter war diese Rechtsunsicherheit fatal.

    • Im März 1425 zog König Sigismund die Provinzen als erledigtes Reichslehen ein. Damit erhielten diese Landstriche die zuvor verbriefte Reichsunmittelbarkeit. Das hinderte Herzog Philipp von Burgund aber nicht daran, die Regentschaft anstelle seiner Cousine Jakobäa, die er gefangen genommen und eingesperrt hatte, weiterhin wahrzunehmen.
    • Jakobäa hatte viel gelitten, auch seelisch durch ihre Ehegatten. Es wird immer behauptet, sie habe keine glückliche Hand gehabt bei ihren Ehemännern – es waren immerhin vier. Sie ist aber bei der 1. Eheschließung minderjährig gewesen und genauso (mit 17 Jahren noch nicht regierungsfähig) wurde sie von ihrem Onkel in die 2. Ehe gedrängt, die wohl eher ein Komplott gegen sie gewesen ist, da ihr Ehemann ihr ganzes Vermögen verschleudert und überwiegend sogar dem fürsorglichen Onkel in den Rachen geworfen hat. Die 3. Ehe mit dem Herzog von Gloucester aus dem Hause Lancaster, Bruder des Königs von England, war sehr klug gewählt. Als Enkelin des Dt. Kaisers hatte sie ohnehin nur die Möglichkeit, in den Hochadel einzuheiraten, wenn sie ihre Ansprüche auf die Grafschaften weiterhin aufrecht erhalten wollte. Wenn ihr überhaupt jemand helfen konnte, dann das engl. Königshaus. Der militärische Versuch ihres Gemahls zur Rückeroberung ihres Erbes scheiterte letztendlich jedoch und Jakobäa wurde von Herzog Philipp von Burgund eingesperrt. Der Herzog von Gloucester trennte sich von ihr (die Ehe wurde ungültig erklärt) und somit löste diese Gefangenschaft bei ihrem Cousin Herzog Philipp von Burgund am Ende die 4. Ehe aus, indem Jakobäa ihren Bewacher van Borsselen heiratete, der aber prompt von dem „guten“ Herzog Philipp von Burgund eingekerkert wurde.
    • Um ihren Gemahl freizukaufen, blieb Jakobäa nur ein Weg, indem sie nämlich dem erzwungenen „Haager Vertrag“ zustimmte.  Jakobäa musste am 12. April 1433 alle Rechte an den Grafschaften Holland, Seeland und auch Hennegau an Philipp von Burgund übertragen.
  • Verraten, bestohlen, betrogen, gedemütigt, erpresst und sogar eingekerkert, blieb ihr letztlich nichts mehr. Sie starb 3 Jahre später (1436) im Alter von nur 37 Jahren an Tuberkulose, vermutlich infolge der Haftbedingungen unter Herzog Philipp von Burgund, den man ironischerweise „den Guten“ nennt.

Nun ja, wenn wundert das? Jene, die man heutzutage die „Großen“ nennt, sind meistens auch die größten Verbrecher gewesen, allerdings, wer die Macht in Händen hält, kann sich anscheinend – auch heute noch – alles erlauben.



Die Friesen besaßen bis Mitte des 14. Jahrhunderts eine Verfassung, nach der die Richter von den wahlberechtigen Männern (Frauen waren nicht wahlberechtigt) jeweils für ein Jahr gewählt wurden. Einige Zeit fanden jährliche Versammlungen der Vertreter der sog. „7 friesischen Seelande“ statt (tatsächlich aber variierte die Anzahl der teilnehmenden „Seelande“ und im Grunde waren es mehr als 7 Seelande zwischen Fly und Weser). Urkundlich belegt sind Treffen am Upstalsboom zwischen 1216–1231 und von 1323–1327. Aus dieser Zeit ist der „sog. Upstalsboom“ bei Aurich eine noch heute bekannte Begegnungsstätte der Abgeordneten der frs. Seelande zwischen Fly und Weser, die sich zum Landesfriedensbund zusammengeschlossen hatten. Seit wann dieser Bund tatsächlich existierte, ist ungewiss. Bezeugt ist er von dem Abt Emo (Chronik des Klosters Bloemhof – Wittewirum / Holl.) ab 1216! Er bestand also zur Zeit der Vorbereitungen für den Kreuzzug 1217-21 von Damiette.

Der Bund hatte u. a. das Ziel, bewaffnete Auseinandersetzungen untereinander zu schlichten bzw. zu verhindern. Er befaßte sich mit übergreifender Konsolidierung und Zusammenarbeit, vor allem mit Anpassung der Rechtsprechung, vermutlich auch für Handel und Handelswege, Zölle. Die Planung und Koordinierung von Kreuzzügen, denn am Upstalsboom wurde u. a. das Kreuz zur Befreiung des Heiligen Landes gepredigt, wird ebenfalls dazu gehört haben. Die Friesen beteiligten sich (mehr oder weniger aufgrund zu leistender Heeresfolge – längst nicht alles war freiwillig) kurz nacheinander an vier Kreuzzügen: 1217, 1229, 1248 und 1269.

    • Bemerkenswert: Zur Zeit von König Ludwig dem Bayern (1314 – 1347) fanden ebenfalls Treffen statt, nämlich 1323–1327. Es ist die Zeit, in der schwerwiegende Probleme mit dem Königtum (z. B. Doppelwahl des dt. Königs) vorhanden waren, welche unmittelbar die frs. Grafschaften betrafen, denn der Wittelsbacher König Ludwig d. Bayer verfiel 1324 der Exkommunikation und blieb bis zu seinem Tod im Kirchenbann.
    • In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen: Das Siegel des Upstalsbooms gibt es seit 1324. Der Kirchenbann des Königs wird ursächlich mit der Entstehung des Siegels zusammenhängen!
    • Der Bann bedeutete für das ganze Volk: keine Sakramente etc. Sich von dem gebannten König Ludwig abzugrenzen, war die einzige Möglichkeit, der Sakramente mit dem Segen des Papstes habhaft zu werden. So war die Exkommunikation vom Papst ja auch gedacht gewesen – König Ludwig sollte isoliert werden. Ludwig setzte den Bann zwar per Dekret ausser Kraft. In den Köpfen vieler Menschen blieb der päpstliche Segen aber unverzichtbar und dieser ging verlustig, wenn der König exkommuniziert war. Das bedeutete, auch das „ewige Himmelreich“ blieb den Menschen angeblich verschlossen.
    • Während des Konfliktes mit der Kurie entwickelte sich die Reichsverfassung in eine säkulare Richtung. Im Jahre 1328 fand eine „papstfreie“ Kaiserkrönung statt, indem Ludwig die Kaiserkrone vom römischen Volk empfing. Damit waren auch große Probleme in Friesland ad acta zu legen!
  • Diese Versammlungen der „7 Seeländer“ werden als eine Art Selbstverwaltung bzw. sogar als „Gegenregierung“ angesehen, eine unabhängige Institution des Volkes also. War das tatsächlich der Fall? Freilich, in ganz Friesland gab es die sog. Landstände, die relativ viel Macht besassen. Die Grafen hätten eine echte politische Regierung neben der eigenen aber nicht ohne weiteres geduldet und es wäre für sie sicher möglich gewesen, diese Versammlungen zu unterbinden. Ich vertrete daher den Standpunkt, dass diese Versammlungen nicht ohne Billigung bzw. sogar unter der Rigide der Grafen stattfanden, denn einer dieser überlieferten Vertreter war z. B. der Vogt Keno von Norden. Vögte stellten das Bindeglied vom Volk zum Grafen bzw. König dar. Ob andere Vertreter der „7 Seelande“ ebenfalls den Vogteid geleistet hatten, muss noch eruiert werden. Vögte hätten jedoch kaum Entscheidungen gegen die Interessen ihres eigenen Herrn getroffen, dagegen sprach der zu leistende Treueeid. Dieser übertraf an Bedeutsamkeit und Gewicht bei Weitem sogar verwandtschaftliche Bindungen wie beispielsweise die des Sohnes zum Vater. Es wäre den Vögten übel bekommen, hätten sie gegen gräfliche Interessen votiert (Enteignung, Hinrichtung). Ähnlich wird es bei den übrigen Volksvertretern und Richtern gewesen sein, die zwar von den Bauernschaften (nur freie Männer waren wahlberechtigt) gewählt wurden, aber dennoch gräflichem Dekret unterlagen. Jeder Mensch unterlag damals wie heute dem geltenden Gesetz! Beschlüsse können nur im Rahmen der geltenden Gesetze gefasst werden. Gesetzesänderungen ohne Mitwirkung bzw. zumindest Absegnung des zuständigen Landesherrn sind undenkbar.
  • Andererseits suchten Vertreter der „7 Seelande“ sich besonders dem gebannten dt. König Ludwig d. Bayern zu entziehen. Dies geht aus einer Urkunde vom 13. März 1338 hervor, einem Pakt mit dem frz. König Philipp VI. Dies geschah unter Hinweis auf die angeblich von Kaiser Karl d. Gr. verliehen Privilegien.

Dabei sollten folgende Tatsachen nicht außer Acht gelassen werden:

    1. Philipp VI. von Valois war Sohn von Charles de Valois, dem Bruder von Philipp dem Schönen und der Cousin von Ludwig X., Philipp V. und Karl IV., den letzten direkten Kapetingern. Philipp de Valois wurde von den Baronen als König anerkannt (1328), unter Ausschluss von Johanna II. von Navarra, der Tochter von Ludwig X., und auch von Eduard III., dem König von England und Enkel von Philipp dem Schönen über seine Mutter. Eduard III. beanspruchte die französische Krone.  So begann der Hundertjährige Krieg. Eduard III. war Verbündeter von Flandern. (Eduard III. siegte später in der Seeschlacht von Sluis (1340) und 1346 in der berühmten  Schlacht von Crécy.) Darüber hinaus entstammte Philipp VI. von Valois mütterlicherseits dem Hause Anjou. Die Urkunde datiert vom 13. März 1338. Der Kreuzzug unter Ludwig dem Heiligen und seinem Bruder Karl von Anjou war den Friesen noch in Erinnerung. 1268 hatte König Ludwig IX. der Heilige von Frankreich Friesland unter seinen Schutz gestellt.

    1. Dieser Pakt mit König Philipp von Frankreich wurde also vor dem Hintergrund des Hundertjährigen Krieges geschlossen. 
    1. Dieser Pakt richtete sich nicht allein gegen den Grafen von Geldern, der Friesland 1299 erneut von König Albrecht I. von Habsburg (Nachfolger von König Adolf von Nassau) übertragen bekommen hatte.
    1. Dieser Pakt richtete sich mehr noch gegen den Dt. König Ludwig den Bayern, denn dieser befand sich in unlösbaren Konflikten mit dem Papst und war bis zu seinem Tode gebannt. Für Ludwigs Untertanen war das eine sehr schwierige Lage, weil dieser Bann unmittelbare Auswirkungen auf ihr persönliches, christlich geprägtes Leben hatte. Nebenbei: Nicht alle Fürsten blieben dem Kaiser treu, nachdem er gebannt worden war! Immerhin drohte  jenen, die Ludwig d. Bayern treu ergeben waren, gem. dem päpstlichen Bannspruch das Höllenfeuer und die ewige Verdammnis. Das war eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für die Gläubigen.
    1. König Philipp von Frankreich wollte diese Situation nutzen und sozusagen „durch die Hintertür“ in das Dt. Reich eindringen, um es quasi zu unterwandern und vielleicht sogar zu vereinnahmen. Wenn man erst einmal ein Bein in der Tür hat, vielleicht als Gegenkönig? Gekrönte Häupter dachten stets weiter als das gemeine Volk.
    1. Die Einbindung der angeblichen Privilegien von Karl d. Gr. als Begründung für o. g. den Pakt war anscheinend eine von den Friesen aufgegriffene Formulierung.  Das aber war evtl. sogar eine bewußte Entstellung der Tatsachen, denn im Gegenteil! Kaiser Karl d. Gr. bestrafte die Friesen sogar wegen ihrer „Untreue“, indem er ihnen das Erbrecht entzog.  Lange her die Strafe, aber die angeblichen Freiheitsprivilegien waren mindestens ebenso lange her. Sollten die Friesen das tatsächlich in den Annalen überlesen haben?
  1. Ludwig der Bayer hatte im Juli / August 1337 eine Allianz mit England geschlossen. Daraus ging 1338 ein Bündnis hervor und am 5. September ernannte Ludwig der Bayer sogar König Eduard III. von England zum Reichsvikar für Gallien und Deutschland. König Eduard von England durfte damit als Stellvertreter des Kaisers agieren. Eine Provokation für den franz. König! – Jedoch, die Allianz scheiterte! Eduard sollte 400.000 Gulden an Ludwig zahlen und im Gegenzug wollte der Kaiser ihm 2000 gepanzerte Reiter stellen. König Eduard von England zahlte nicht, woraufhin Ludwig d. Bayer auch keine Reiter zur Verfügung stellen konnte.
  2. Erst im Januar 1341 vollzog Ludwig der Bayer einen Kurswechsel und ging eine Allianz mit dem o.g. französischen König Philipp VI. ein.

Die Verweigerung von Abgaben entfaltete sich stets als ‚Dollpunkt‘ zwischen Grafen und Untertanen. Geld war das Nonplusultra, das jeder Regent für eine erfolgreiche Regierung benötigte und das oft sehr knapp war. Die Verweigerung von Abgaben führte darum häufig zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Ich erinnere nur an das Volk der Stedinger, gegen die sogar ein Kreuzzug wegen verweigerter Abgaben geführt wurde. Die Verweigerung von Abgaben war jener Grad an Widerstand, der nicht geduldet wurde und dazu führte, dass die Untertanen zur Raison gebracht werden mussten, allerdings mit mehr oder weniger Erfolg und mancher Graf hat dabei sein Leben eingebüßt.


Es zeigt sich bei näherer Untersuchung, dass diese Zusammenkünfte der „7 Seelande“ eine Art Kongreßcharakter besassen, wo wichtige politische Probleme ventiliert wurden. Es war eine notwendige Versammlung. Vielleicht würde man diesen Bund heute mit dem Begriff „Ausschuss“ bezeichnen. Eine wichtige Institution! Das bestätigt jedoch m. E. keine „Friesische Freiheit“, denn während dieser Zeit sind urkundlich Grafen (zum Beispiel von Geldern) benannt und man kann diese Grafen nicht einfach negieren oder behaupten, sie seien machtlos gewesen. Dieses Verfahren zeichnet nicht die tatsächlichen Gegebenheiten nach. Meines Erachtens wurden diese Versammlungen durch die Grafen geduldet und angesichts der Brisanz der damaligen politischen Verhältnisse sogar erwünscht, um die Volksstimmung besser abschätzen zu können. Diesbezüglich scheint evtl. eine Überarbeitung sinnvoll zu sein. Die Beziehung zwischen den politischen Gegebenheiten und den stattgefundenen Versammlungen müsste ins Auge gefasst werden, um u. U. die Beweggründe für diese Zusammenkünfte eruieren zu können. Hier hinein fallen m. E. ebenso die stark variierenden Teilnehmer. Wodurch kam das zustande?


Die „Konsulatsverfassung“ hatte etwa bis Mitte des 14. Jahrhunderts Bestand. Es folgten die Häuptlinge, die zuvörderst ebenfalls gewählt wurden. Das Amt wurde dann sehr rasch erblich, weil die gewählten Häuptlinge im Ursprung der Richterschaft angehörten, wozu auch die Gerichtsbarkeit des Sendgerichts gehörte, und diese Ämter ohnehin erblich waren. Dadurch geschah es auch, dass sich der Herrschaftsraum der Häuptlinge durch Heirat automatisch vergrößerte, indem sich die Gerichtssitze addierten. Dazu brauchte es nicht einmal eine geschickte Heiratspolitik, denn im Mittelalter wurde ohnehin auf Augenhöhe geheiratet. Anders war das schlecht möglich, weil der Ehepartner zur ärgeren Hand, d. h. der Partner des niedrigeren Standes, den anderen hinunterzog auf seine Ebene und wer wollte das schon! Es war also eine ganz natürliche Folge, dass die Häuptlinge Machtzuwachs gewannen, auch ohne Krieg.


Kreuzzüge besaßen eine ganz besondere Priorität, denn finanzielle Mittel mussten beschafft werden. Handelsschiffe konnte man nicht einfach dafür benutzen, das hätte dem Handel geschadet. Deshalb mussten über 100 Schiffe gebaut werden, die Aufträge mussten dafür sinnvoll und gerecht verteilt werden, das Holz dafür beschafft werden. Für ein Kriegsschiff rechnete man 1.000 Bäume! Diese wurden nun nicht allein im Schiff selbst verbaut, sondern man benötigte sehr viel Holz, um die Planken zu biegen, was mit Hilfe von Holzfeuern geschah. Zur Herstellung der Kriegsmaschinen und sonstigen Kriegsausrüstung aus Eisen brauchte es mindestens noch einmal soviel Holz. Der Holzverbrauch war enorm hoch, zumal ja für den Hausbau, Deichbau, Fahrzeuge, kurz für sämtliche Lebensbereiche ebenfalls Holz notwendig war.

Es brauchte viel Arbeit zum Aufforsten und noch mehr Zeit zum Wachsen der Bäume!

    • Hierzu folgende Anmerkung: Deutschland war ein waldreiches Gebiet aber zum Ende des Mittelalters abgeholzt. Die Römer zum Beispiel haben bei ihrer Einnahme von Germanien ganze Wälder abgeholzt. In alten Zeiten wurde nicht wieder aufgeforstet. Es ist daher kein Wunder, wenn es so viele Wüsten auf der Welt gibt, ganz abgesehen von den vielen gewaltigen Monumenten, die auch nur mit Hilfe von Geräten aus Holz errichtet werden konnten! Der Verbrauch an Holz war unermesslich groß. Ob für das Salzsieden, den Bergbau, die Schmiede, Töpferei, Bierbrauerei, den Hausbau, Deichbau, Haushalt, Schiffbau oder Kriegswerkszeuge pp. – es wurde Holz in Unmengen geschlagen. – Leider wird heute wieder abgeholzt ohne Ende, und zwar auch um unsere wunderbaren Kraftwerke zu befeuern. – Zu komisch: „Bio“ nennt man es! Holz hat so wenig Energie, dass es völlig dumm ist, Kraftwerke damit zu betreiben und dieses Holz auch noch über die Weltmeere hierher zu bringen, stattdessen sind unsere eigenen Kohlenbergwerke bis auf eines geschlossen! Ist das nicht gestört? – Ohne Frage ist es für den Haushalt der Erde überaus wichtig, Wälder zu erhalten und Steppen neu aufzuforsten. Wir ruinieren unseren Boden mit Nitraten, um Getreide für die neuen Kraftwerke anzubauen, wobei allein schon die Fabrikation dieser Kraftwerke die Welt verpestet. Ist aber wohl egal! – Das alles ist reinweg idiotisch! So viel fruchtbaren Mutterboden gibt es auf der Welt gar nicht, als dass man sich das leisten dürfte! Wir verschwenden Energie ohne Ende und es wird immer mehr, trotz der vollmundigen Behauptungen, angeblich die Umwelt schützen zu wollen (gilt wohl momentan hauptsächlich für das Raubtier Wolf, welches sich in unserem Schlaraffenland explosionsartig vermehrt und zur Plage wird). Energie könnte problemlos an unendlich vielen Stellen eingespart werden, betrachtet man nur die hell erleuchtete Weltkugel aus dem All.
    • Und nun soll auch noch das Fracking zugelassen werden, was unsagbar viele Lebensräume für Kleintiere zerstört – aber das sieht man ja nicht, ist ja unter der Erde, mal ganz abgesehen von dem verseuchten Trinkwasser, das uns blüht! Die „Beschallung“ der Meere, wodurch für die empfindlichen Meerestiere ein Höllenlärm ausgelöst wird, ist ein unermessliches Verbrechen an der Tierwelt.
  • Man staune: Das alles wird uns immer mit dem Hinweis auf Schaffung von „Arbeitsplätzen“ versüßt, als wollte jede Frau und Mutter ihre Kinder lieber vom Staat erziehen lassen und stattdessen zu ihrer Hausarbeit auch noch 2-3 Minijobs ausüben, denn Teilzeit kommt Ausbeutung gleich. Wir brauchen bald keine Arbeitsplätze mehr, weil wir uns selbst ausrotten, dies auch mit haarsträubenden genetischen Manipulationen an Lebensmitteln, deren Auswirkungen auf den Menschen gar nicht erforscht sind und die obendrein sogar noch patentiert werden! Aber die menschliche Gier ist unersättlich: Energieverbrauch – und sei er noch so dämlich, wie z. B. für Werbung, bringt erst einmal jede Menge Geld ein. Und wie witzig! Wer am meisten Energie vergeudet, muss am wenigsten dafür bezahlen! – Jahrtausende ging es ohne und nun wird der Verbrauch von Jahr zu Jahr gesteigert. Die Ausbeutung der Erde nimmt erschreckende Ausmaße an! Da fragt man sich kopfschüttelnd, ob der Mensch ewig dumm bleibt und nichts aus solch donnernden Fehlern lernt. Das rächt sich bitter – schon seit langer Zeit unübersehbar! Dafür muss man kein Prophet sein. Aber: „Wer nicht hungert, hält still“, sagten schon die alten Römer. Drum werden bestimmte Kreise ungestört weiterhin ihre Machenschaften verfolgen können.

Gunda von Dehn


Dünen3 Kopie

Dünen an der Nordsee – G.v. Dehn


AutogrammkarteGunda

Gunda von Dehn

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Karte: Ubbo Emmius *5. Dezember 1547, Greetsiel; +9. Dezember 1625 Groningen / Gemälde: Gunda v. Dehn „Gewitter naht“-2015
Letzte Änderung 05.10.2023