Die Frauen im Mittelalter
Die Stellung der Frau sei hier kurz gestreift. Sie war die eines unmündigen Kindes. Dennoch besaßen die Frauen die Schlüsselgewalt, d. h. sie herrschten über Haushalt und Gesinde. Der Brokmerbrief (Gesetzestext) schrieb vor, dass die Frau frei über die Wahl des Ehemannes entscheiden dürfe. In der Praxis sah das jedoch anders aus. Die Mädchen wurden häufig schon als 12-jährige verheiratet. War der Ehemann beispielsweise im Zweikampf ums Leben gekommen, so war es üblich, dass der Sieger die Frau heiratete, damit die Frau versorgt blieb. War der Sieger bereits verheiratet, so wurde ein Ehemann aus seiner Familie ausgesucht. Für die Frauen war es sicher häufig nicht leicht, den Mörder ihres Mannes heiraten zu müssen.
Häufig geschah es, das 12-jährige Mädchen an ältere Männer verheiratet wurden, die einen gewissen Wohlstand aufweisen konnten. Starb dieser Ehemann, so suchte sich die Witwe bzw. die Familie der Witwe einen – meist jüngeren – Ehemann aus, der nun jedoch durchaus nicht reich sein musste. Wichtig nur, dass er beispielsweise das Geschäft, den Hof oder das Handwerk fortführen konnte. War der verstorbene Ehemann Meister gewesen, so hatte der Geselle durch die Heirat mit der Witwe gute Chancen, nun Meister werden zu können.
Ehebruch der Frau wurde mit Steinigung geahndet. Das heißt nicht, dass man die Frau mit Steinen bewarf. – Man pflockte die Frau auf den Boden und lud Steine darauf. – Ein grauenvoller Tod! – Männer hatten bei Ehebruch keine Strafe zu erwarten. Im Gegenteil, von ihnen erwartete man sogar, dass sie ein so genanntes Kebsweib hatten, eine Nebenfrau.
In Friesland trugen verheiratete Frauen in der Öffentlichkeit die ‘Hatte’ – ein um den Kopf gewundenes Tuch, das Mund und Nase verdeckte. Eine Sitte, die vermutlich über die Kreuzzüge hierher kam (von den Arabern übernommen).
Gunda v. Dehn